| Beschreibung: | Der gläserne Bürger kommt immer näher! Das sog. „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ gibt der Finanzverwaltung seit dem 01.04.2005 die Möglichkeit und das Recht, auf die Bankkontendaten (noch nicht auf die einzelnen Kontenbewegungen) aller Steuerpflichtigen zuzugreifen. Ich hatte hierüber schon berichtet. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem in einer Eilentscheidung (Beschluß vom 22.03.2005) nur sehr halbherzig Grenzen gesetzt. Die vermeintliche Selbstbeschränkung der Verwaltung bei der Anwendung eines ersichtlich zu weitgehenden Gesetzes, soll ausreichen. Für einen Kontenabruf ist es ausreichend, daß der Finanzbeamte in einer Ermessenentscheidung, nach seiner Lebenserfahrung, den Abruf für erforderlich hält. Da gerade im Bereich der Kapitaleinkünfte, selbst das BVerfG die Bürger für potentielle Steuerhinterzieher hält, dürfte die Lebenserfahrung eines Beamten unschwer vorhersehbar sein |